Gute Betreuung muss nicht teuer sein. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — ganz ohne Eigenanteil und ohne Papierkram für Sie.
0 €
Eigenanteil ab PG 1
So einfach ist die Finanzierung
Jeder Mensch mit anerkanntem Pflegegrad hat Anspruch auf Unterstützung. Wir nutzen genau diese
gesetzlichen Leistungen — und rechnen sie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie gehen nie in Vorleistung.
Ihre Ansprüche
Diese Leistungen übernimmt die Kasse
Entlastungsbetrag
125 € / Monat
Ab Pflegegrad 1 für Betreuung & hauswirtschaftliche Leistungen. (§ 45b SGB XI)
Verhinderungspflege
bis 1.612 € / Jahr
Wenn pflegende Angehörige verhindert sind — wir übernehmen. (§ 39 SGB XI)
Beratungseinsatz § 37.3
0 € für Sie
Die Pflichtberatung bei Pflegegeld zahlt vollständig die Pflegekasse.
Pflegegrade
Ihr Anspruch je Pflegegrad
Den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 1 — genau damit finanzieren wir Ihre Betreuung.
PG1Geringe Beeinträchtigung
125 € / Monat
PG2Erhebliche Beeinträchtigung
125 € / Monat
PG3Schwere Beeinträchtigung
125 € / Monat
PG4Schwerste Beeinträchtigung
125 € / Monat
PG5Härtefall
125 € / Monat
Beispielhafte Beträge (Entlastungsbetrag § 45b SGB XI). Maßgeblich sind die aktuellen Sätze Ihrer Pflegekasse.
Bürokratie? Kein Problem.
Wir kümmern uns um den Papierkram
Unsere Beratung durch einen Sozialversicherungsfachangestellten nimmt Ihnen die Anträge ab — von der Pflegegrad-Beantragung bis zur Abrechnung mit der Kasse.